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Martinshorn bei Nacht ist das wirklich notwendig?

Nehmen wir folgende Situation an:
Nachts um 3 Uhr  fährt die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn mit mehren Einsatzfahrzeugen an Ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?
  • Hoffentlich kommt die Feuerwehr noch rechtzeitig
  • Die werden doch nicht zu uns kommen
  • Was wird wohl passiert sein
  • Müssen der Krach sein! Warum werde ich aus dem Schlaf gerissen!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde.

Stellen Sie sich vor, dass diese Feuerwehrleute
  • auch vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren
  • auch um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen
  • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht schlafen werden
  • nach einem tragischen Einsatz sich nicht einfach wieder ins Bett legen können und weiterschlafen

Bitte beachten Sie, dass oftmals Minuten über Leben und Tod entscheiden.
Darum muss die Feuerwehr möglichst rasch an der Einsatzstelle sein.
Und dabei helfen ihr die Sonder- und Wegerechte nach § 35 & § 38 der Straßenverkehrsordnung.
Sonderrechte (§ 35) erlauben der Feuerwehr sich im Einsatzfall über die Verordnungen der StVO hinwegzusetzen
z.B. bei Rot über die Ampel zu fahren. Dies allerdings nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Wegerechte (§ 38), also das Gebot an andere Verkehrsteilnehmer "freie Bahn" zu schaffen, können aber nur mit Blaulicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen werden. Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig. 


Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, hoffen Sie doch auch, dass die Feuerwehr schnell vor Ort ist, oder?
Ja, Blaulicht und Martinshorn müssen sein!
Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Vielen Dank, Ihre Freiwillige Feuerwehr Kornwestheim!
Sonntag, 12. Mai 2024

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